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OIB-Richtlinie 6, 2025

Alle Änderungen für Energieausweis-Ersteller: Solargebot, Effizienzklassen, Konversionsfaktoren und Nullemissionsgebäude

Was sich mit der OIB-Richtlinie 6:2025 für Ihre Energieausweise ändert

Die OIB-Richtlinie 6, Ausgabe September 2025, ist die neue Grundlage für Energieausweise in Österreich. Sie setzt die EU-Gebäuderichtlinie um und bringt neue Effizienzklassen, neue Umrechnungsfaktoren für Primärenergie und Treibhausgase, das Solargebot und das Nullemissionsgebäude.

Dieser Artikel gibt Ihnen den Überblick: was sich ändert, wo die Richtlinie schon gilt und was das für Ihre Arbeit bedeutet. Die neuen Kennwerte müssen Sie nicht auswendig kennen. GEQ hat sie hinterlegt und rechnet damit automatisch.

Stand: 29. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt bisher in Wien und Tirol. Die anderen Bundesländer folgen mit eigenen Verordnungen.
  • Neue Effizienzklassen A bis G. A++ und A+ fallen weg. Mit Öl- oder Gasheizung ist Klasse A nicht mehr erreichbar.
  • Neue Faktoren für 2026 bis 2035. Strom und erneuerbare Energieträger schneiden bei den Treibhausgasemissionen deutlich besser ab als fossile.
  • Solargebot und Nullemissionsgebäude. PV oder Solarthermie wird ab 2027 schrittweise Pflicht, ab 2030 gilt für Neubauten der Nullemissionsstandard.
  • Renovierungspass. Ein neuer Sanierungsfahrplan für Bestandsgebäude, den Sie in GEQ mit einem Klick aus dem Projekt erstellen.

Wo gilt die OIB-Richtlinie 6:2025 schon?

Eine OIB-Richtlinie gilt erst, wenn ein Bundesland sie in seinem Baurecht für verbindlich erklärt. Die Ausgabe 2025 gilt bisher:

  • in Wien seit 15. Juli 2026,
  • in Tirol seit 16. Juli 2026.

In Oberösterreich liegt ein Entwurf vor, die übrigen Bundesländer arbeiten noch mit älteren Ausgaben. Welche Ausgabe für ein Vorhaben gilt, hängt vom Einreichdatum und den Übergangsbestimmungen des Landes ab. Im Zweifel entscheidet die Baubehörde.

Was sich ändert

Neue Effizienzklassen A bis G

Die Skala reicht jetzt nur noch von A bis G. Auf der ersten Seite des Energieausweises stehen zwei Klassen: eine für die Gebäudehülle und eine für die Gesamtenergieeffizienz.

Neu ist die Trennung nach Energieträger: Gebäude mit fossiler Heizung bekommen eine eigene Klasse mit dem Zusatz „fossil“ und können Klasse A nicht erreichen.

Seit 1. Juli 2026 gehört die Gesamtenergieeffizienzklasse außerdem in Immobilieninserate. Für Ihre Auftraggeber wird die Klasse damit deutlich sichtbarer. Für ältere Energieausweise und solange ein Bundesland noch keine Energieausweise nach neuem Muster vorsieht, dürfen Inserate weiter den Heizwärmebedarf und den fGEE angeben.

Neue Faktoren für Primärenergie und Treibhausgase

Die Faktoren, mit denen der Energiebedarf in Primärenergie und Treibhausgasemissionen umgerechnet wird, sind neu. Sie sind jetzt vorab für den Zeitraum 2026 bis 2035 festgelegt. Strom, Biomasse und erneuerbare Fernwärme schneiden bei den Emissionen deutlich besser ab als Öl oder Gas.

In GEQ sind die neuen Faktoren hinterlegt. Sie müssen nichts nachschlagen oder eintragen.

Nullemissionsgebäude

Das Nullemissionsgebäude ist der neue Zielstandard: ein Gebäude, das am Standort keine Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Neubauten und größere Renovierungen müssen ihn ab 2030 erfüllen, neue Gebäude der öffentlichen Hand bereits ab 2028.

Solargebot

Das Solargebot schreibt für bestimmte Gebäude eine Mindestleistung an Photovoltaik oder Solarthermie vor, sofern das technisch und wirtschaftlich machbar ist. Laut OIB-Richtlinie startet es stufenweise:

  • ab 2027 für neue öffentliche Gebäude und neue Nicht-Wohngebäude über 250 m²,
  • ab 2028 für größere bestehende Nicht-Wohngebäude bei einer Renovierung, schrittweise bis 2031 für bestehende öffentliche Gebäude,
  • ab 2030 für alle neuen Wohngebäude und neue überdachte Parkplätze. Ausgenommen sind freistehende Gebäude unter 50 m².

Wie viel Leistung nötig ist, hängt von der Größe und der Kompaktheit des Gebäudes ab.

Achtung Wien: Hier gilt für Neubauten schon heute eine eigene Solarpflicht nach der Wiener Bauordnung (§ 118e), mit eigenen Vorgaben zur Mindestleistung. Für Nicht-Wohngebäude verlangt sie deutlich mehr als die OIB-Richtlinie.

Sommerlicher Wärmeschutz

Für den sommerlichen Wärmeschutz gibt es zwei Wege: den Nachweis über die Raumtemperatur oder einen außenliegenden Sonnenschutz an allen Fenstern des Raums. Ein Innenrollo reicht für den zweiten Weg nicht.

Nachweisweg 2

Eine etwas schwächere Gebäudehülle kann über andere Maßnahmen ausgeglichen werden, etwa mit Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmerückgewinnung. Wie viel PV angerechnet werden darf, ist begrenzt. Mit Batteriespeicher darf es etwas mehr sein.

Besichtigung vor Ort

Energieausweise werden auf Grundlage einer Besichtigung am Standort ausgestellt. Wo es passt, darf die Besichtigung auch virtuell erfolgen.

Renovierungspass

Der Renovierungspass ist ein freiwilliger Fahrplan, wie ein Bestandsgebäude Schritt für Schritt zum Nullemissionsgebäude wird. Wird er zusammen mit dem Energieausweis erstellt, ersetzt er dort die Empfehlungen.

Mehr dazu: Renovierungspass in Österreich: So erstellen Sie ihn mit GEQ

Was das für Ihre Arbeit bedeutet

  • Bundesland und Einreichdatum zuerst klären. Davon hängt ab, nach welcher Ausgabe Sie rechnen.
  • Heizsystem früh ansprechen. Mit fossiler Heizung ist Klasse A nicht erreichbar. Für Eigentümer zählt das, seit die Klasse im Inserat steht.
  • Solargebot und Sonnenschutz in der Planung mitdenken. Beides lässt sich später nur schwer nachrüsten. In Wien gelten die Vorgaben der Bauordnung.
  • Beim Bestand den Renovierungspass anbieten. Er ist eine eigene Leistung zusätzlich zum Energieausweis.

Mit GEQ ist OIB 2025 schon eingebaut

Sie müssen die neuen Kennwerte nicht selbst pflegen. GEQ hat Faktoren, Klassen und Anforderungen der OIB-Richtlinie 6:2025 hinterlegt und hält sie aktuell.

  • Wien und Tirol: OIB 2025 ist seit GEQ 2026.98 (27. Juli 2026) enthalten.
  • Nachweisweg 2: seit GEQ 2027.24 (18. August 2026) für alle Heizsysteme.
  • Renovierungspass: mit einem Klick aus dem bestehenden GEQ-Projekt, seit GEQ 2027.33 (21. September 2026) für alle Bundesländer.
  • Andere Bundesländer: OIB 2025 ist in den Projektdaten als Beta-Version wählbar, zum Beispiel für Vergleichsrechnungen.
  • Upload: Energieausweise laden Sie direkt aus GEQ in ZEUS, WUKSEA und EAWZ hoch.

Alle Versionen im Detail: Release Notes im GEQ Hilfe-Center

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Häufige Fragen

Seit wann gilt die OIB-Richtlinie 6:2025?

Sie gilt ab dem Zeitpunkt, an dem ein Bundesland sie für verbindlich erklärt. In Wien seit 15. Juli 2026, in Tirol seit 16. Juli 2026. Die anderen Bundesländer haben sie noch nicht umgesetzt (Stand 29. September 2026).

Muss ich bestehende Energieausweise neu erstellen?

Nein. Bestehende Energieausweise bleiben zehn Jahre ab ihrer Erstellung gültig und können bis dahin weiter verwendet werden.

Kann ein Gebäude mit Gasheizung noch Klasse A erreichen?

Nein. Mit fossiler Heizung ist Klasse A nicht vorgesehen. Die beste erreichbare Klasse ist B mit dem Zusatz „fossil“.

Ab wann gilt das Solargebot für Einfamilienhäuser?

Laut OIB-Richtlinie für alle neuen Wohngebäude ab 1. Jänner 2030, ausgenommen freistehende Gebäude unter 50 m². In Wien gilt für Neubauten bereits jetzt die Solarpflicht der Wiener Bauordnung.

Muss ich die neuen Kennwerte kennen?

Nein. In GEQ sind die neuen Faktoren, Klassen und Anforderungen hinterlegt. Sie erfassen das Gebäude wie gewohnt, GEQ rechnet nach der richtigen Ausgabe.

Quellen

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt nicht den Richtlinientext. Maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland verbindlich erklärte Fassung.

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