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Oberösterreich startet Energieausweisdatenbank

Der komplette Leitfaden für Energieausweis-Aussteller

So funktioniert die elektronische Übermittlung von Energieausweisen in OÖ ab 1. Dezember 2025

Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie als Aussteller wissen müssen – von den Hintergründen bis zur praktischen Umsetzung. Die Informationen stammen aus dem Webinar zur Einführung der OÖ. Energieausweisdatenbank (organisiert von WKO Oberösterreich gemeinsam mit Land Oberösterreich).

ZEUS ist eine webbasierte Anwendung, in der Energieausweise und relevante Gebäudedaten zentral erfasst und verwaltet werden, mittlerweile mit mehreren hunderttausend hinterlegten Dokumenten aus ganz Österreich. Das System prüft automatisiert, ob eingereichte Energieausweise den baurechtlichen und fördertechnischen Anforderungen entsprechen. Stimmigkeitsprüfungen, Plausibilitätskontrollen und die automatisierte Einhaltung von Normen wie der OIB Richtlinie 6 sind zentrale Systembestandteile.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stichtag: 1. Dezember 2025
  • Was: Alle neuen Energieausweise müssen in der Datenbank registriert werden
  • Ergebnis: Sie erhalten einen Energieausweis mit Registrierungsnummer und QR-Code – nur dieser ist rechtsgültig
  • Aufwand: Wenige Minuten pro Energieausweis. GEQ übermittelt Ihren Energieausweis vollautomatisch
  • Kosten: Die Registrierung ist kostenlos

Warum gibt es die Datenbank?

Die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einzurichten. Österreich setzt das auf Länderebene um – Oberösterreich ist das letzte Bundesland, das diesen Schritt geht.

Die Datenbank dient drei Zwecken:

1. Qualitätssicherung Jeder registrierte Energieausweis durchläuft eine automatische Plausibilitätsprüfung. Unrealistische Werte werden erkannt, bevor der Energieausweis beim Kunden landet.

2. Effizienteres Kontrollsystem Statt bei Stichprobenkontrollen Unterlagen anzufordern, liegen diese bereits in der Datenbank – vorausgesetzt, Sie laden die relevanten Pläne als Beilagen hoch.

3. Verwaltungsvereinfachung Der technische Anhang muss nicht mehr bei der Baubehörde eingereicht werden. Die Gemeinde kann alle Details in der Datenbank einsehen.

Was ändert sich konkret?

Der neue Workflow

Bisher: Energieausweis berechnen → PDF erstellen → an Auftraggeber übergeben → fertig

Neu: Energieausweis berechnen → in Datenbank registrieren → PDF mit Registrierungsnummer erhalten → an Auftraggeber übergeben

Der zusätzliche Schritt dauert wenige Minuten und läuft direkt aus GEQ. Sie können den signierten Energieausweis mit Registrierungsnummer und QR-Code anschließend direkt aus ZEUS herunterladen.

Was Sie dafür brauchen

Einmalig einrichten:

  • Web-Service-Konto im USP (für die technische Anbindung aus GEQ)
  • Benutzerkonto im USP (für den direkten Datenbankzugang)
  • Rechte für die OÖ Energieausweisdatenbank

Bei jeder Registrierung:

  • Fertiger Energieausweis direkt von ZEUS herunterladbar.
  • Katastralgemeinde und Grundstücksnummer (aus dem offiziellen Kataster)

Die Einrichtung der USP-Konten ist einmalig und dauert etwa 15-20 Minuten. Danach registrieren Sie Energieausweise mit wenigen Klicks.

 

Die drei Energieausweis-Typen

Die Datenbank unterscheidet drei Typen, die Sie bei der Registrierung auswählen:

Bestand

Für bestehende Gebäude – typischerweise für Verkauf, Vermietung oder auf Wunsch des Eigentümers.

  • Keine Baubehörde auswählen
  • Objekt im GWR auswählen
  • Keine baurechtliche Vorprüfung

 

Neubauplanung

Für Neubau, Zubau oder Abbruch mit Neubau – also alles, was ins Bauverfahren geht und ein neues Objekt schafft.

  • Baubehörde auswählen
  • Geo-Koordinate setzen (Objekt existiert noch nicht im GWR)
  • Baurechtliche Vorprüfung mit Behördenblatt

 

Sanierungsplanung

Für Umbau, größere Renovierung oder Sanierung – wenn ein bestehendes Gebäude wesentlich verändert wird.

  • Baubehörde auswählen
  • Objekt im GWR auswählen
  • Baurechtliche Vorprüfung (ab OIB 2025)

 

Wichtig: Ob ein Vorhaben als Neubau, Sanierung oder Umbau gilt, entscheidet die Baubehörde – nicht die Datenbank und nicht die Hotline.

 

Die GWR-Zuordnung verstehen

Ein zentrales Element der Datenbank ist die Verknüpfung mit dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Jeder Energieausweis wird einem konkreten Gebäude zugeordnet.

 

Bei Bestandsgebäuden

Das Gebäude existiert bereits im GWR. Während der Registrierung sehen Sie eine Karte mit allen Objekten auf dem Grundstück und wählen das richtige aus.

Tipp: Achten Sie auf die Nutzungsart (WO = Wohnen, BU = Büro, IN = Industrie) und die Adresse, um das richtige Objekt zu identifizieren.

 

Bei Neubauten

Das Gebäude existiert noch nicht im GWR. Sie setzen eine Geo-Koordinate (ein Fähnchen auf der Karte) an der Stelle, wo das Gebäude errichtet wird.

Nach Fertigstellung trägt die Gemeinde die Registrierungsnummer ins GWR ein, und die Verknüpfung erfolgt automatisch.

Tipp: Setzen Sie das Fähnchen möglichst in die Mitte des zukünftigen Gebäudes und benennen Sie das Projekt aussagekräftig – das erleichtert der Gemeinde die spätere Zuordnung.

 

Die richtige Grundstücksnummer

Verwenden Sie immer die Daten aus dem offiziellen Kataster unter kataster.bev.gv.at. DORIS kann veraltete Informationen enthalten, besonders bei kürzlich aufgeteilten Grundstücken.

 

Das Behördenblatt

Bei Neubau- und Sanierungsausweisen erstellt die Datenbank ein Behördenblatt. Es fasst die baurechtliche Vorprüfung zusammen und zeigt auf einen Blick, ob die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 erfüllt sind.

Was das Behördenblatt zeigt

  • ✓ Grüne Haken: Anforderung erfüllt
  • ✗ Rote Kreuze: Anforderung nicht erfüllt

Rote Kreuze – was nun?

Die Registrierung ist trotzdem möglich. Die Datenbank prüft, aber sie bewilligt nicht. Die Entscheidung über die Baugenehmigung trifft die Baubehörde.

Geben Sie bei Auffälligkeiten eine Begründung ein (z.B. "Ausnahme nach § XY beantragt" oder "Technische Sonderlösung"). Diese Begründung erscheint im Behördenblatt.

Empfehlung

Geben Sie das Behördenblatt gemeinsam mit dem Energieausweis bei der Baubehörde ab. Es bietet einen schnellen Überblick und kann das Genehmigungsverfahren beschleunigen.

 

Die Plausibilitätsprüfung

Jeder Energieausweis – unabhängig vom Typ – durchläuft eine automatische Plausibilitätsprüfung. Die Datenbank erkennt unrealistische Werte wie:

  • U-Werte unter 0,08 W/m²K
  • Unplausible Geschosshöhen
  • Ungewöhnliche Anlagenkombinationen

Was bei Auffälligkeiten passiert

Sie sehen eine gelbe Meldung mit dem auffälligen Wert. Sie können:

  1. Die Berechnung in GEQ prüfen und ggf. korrigieren
  2. Eine Begründung eingeben und fortfahren

Die Registrierung wird nicht blockiert. Wenn der Wert korrekt ist (z.B. Vakuumdämmung für sehr niedrige U-Werte), begründen Sie das kurz und registrieren weiter.

 

Beispiel-Begründungen:

  • "Bauteil mit Vakuumdämmung vorhanden"
  • "Werte aus Energiebuchhaltung übernommen"
  • "Gemäß Angabe Installateur im Bestand vorhanden"

 

Vorteile für Sie als Aussteller

Die Datenbank bringt nicht nur Pflichten, sondern auch handfeste Vorteile:

 

Qualitätssicherung: Die Plausibilitätsprüfung fängt Eingabefehler ab, bevor sie beim Kunden landen. Das spart Korrekturen und schützt Ihre Reputation.

Kostenlose Archivierung: Alle registrierten Energieausweise sind in der Datenbank gespeichert. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre ausgestellten Ausweise – ohne eigenes Archiv pflegen zu müssen.

Weniger Aufwand bei Kontrollen: Wenn Sie die relevanten Pläne als Beilagen hochladen, entfällt die spätere Unterlagenbereitstellung bei Stichprobenkontrollen.

Rechtssicherheit: Die Registrierungsnummer macht die Gültigkeit eines Energieausweises sofort erkennbar. Kein Zweifel mehr, ob ein Ausweis echt und aktuell ist.

 

Einreichung bei der Baubehörde

Mit der Datenbank ändert sich auch die Einreichung:

Was Sie abgeben

  • Energieausweis ohne technischen Anhang
  • Optional: Behördenblatt (bei Neubau/Sanierung)

Was entfällt

  • Der oft umfangreiche technische Anhang
  • Die Baubehörde kann bei Bedarf alle Details in der Datenbank einsehen

Was die Gemeinde tut

Bei Neubauten trägt die Gemeinde die Registrierungsnummer ins GWR ein (§ 7a OÖ Bautechnikverordnung). Damit wird der Energieausweis automatisch mit dem später angelegten Gebäude verknüpft.

 

Aktualisierung und Versionierung

Einmal registrierte Energieausweise können nicht gelöscht werden. Bei Fehlern oder Änderungen registrieren Sie eine Aktualisierung.

Wie es funktioniert

  1. Korrigieren Sie den Energieausweis in GEQ
  2. Registrieren Sie erneut
  3. Wählen Sie bei "Weitere Zuordnung" die Option "Aktualisierung"
  4. Geben Sie einen Grund ein

 

Das Ergebnis

Der neue Energieausweis erhält dieselbe Basisnummer mit einer höheren Versionsnummer:

  • Original: 45201-2025-00001234-01
  • Aktualisierung: 45201-2025-00001234-02

Beide Versionen bleiben in der Datenbank erhalten. Die ältere Version wird als ersetzt markiert.

 

Fremde Energieausweise

Sie können nur Ihre eigenen Energieausweise aktualisieren. Wenn ein Bauherr einen neuen Energieausweis von Ihnen möchte, aber der alte von einer anderen Firma stammt, registrieren Sie Ihren als neuen Energieausweis.

 

Der QR-Code

Jeder registrierte Energieausweis trägt einen QR-Code. Dieser führt direkt zum PDF in der Datenbank.

Was der Bauherr damit kann

  • QR-Code scannen
  • PDF abrufen, speichern, drucken
  • Link an Dritte weitergeben (z.B. Käufer, Mieter, Bank)

Was der QR-Code nicht kann

  • Er zeigt nicht automatisch die neueste Version für ein Objekt
  • Er führt nicht in die Datenbank (nur zum PDF)
  • Er zeigt keine Beilagen oder Kommentare

Der QR-Code führt immer exakt zu dem Energieausweis, auf dem er aufgedruckt ist – aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen.

 

Häufige Fragen

Muss ich alte Energieausweise nachregistrieren?: Nein. Die Registrierungspflicht gilt nur für Energieausweise ab Inkrafttreten (1. Dezember 2025).

Was, wenn mein Auftraggeber die Registrierung nicht will?: Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Registrierung ist der Energieausweis nicht gültig. Bei Nicht-Registrierung droht eine Verwaltungsstrafe nach § 57 OÖ Bauordnung.

Welche OIB-Richtlinie gilt?: Derzeit ist die OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2019 verbindlich. Die Ausgabe 2023 wird übersprungen. Voraussichtlich Mitte 2026 wird direkt die Ausgabe 2025 übernommen.

Was kostet die Registrierung?: Die Registrierung ist kostenlos.

Kann ich Energieausweise von anderen Firmen einsehen?: Nein. Sie sehen nur, dass ein anderer Aussteller einen Energieausweis für dasselbe Objekt registriert hat – ohne Details, ohne Download.

Das Gebäude ist nicht im GWR. Was tun?: Bei Bestandsgebäuden sollte das Objekt existieren. Falls nicht: Kontaktieren Sie die Gemeinde. Bei Neubauten ist das normal – Sie setzen eine Geo-Koordinate.

Welche Beilagen soll ich hochladen?: Die Unterlagen, die zur Erstellung des Energieausweises nötig waren: Pläne, Schnitte, Bauteilaufbauten. Bevorzugt als PDF. Keine großen Fotomengen oder CAD-Rohdaten.

Brauche ich für jedes Bundesland eigene USP-Konten?: Nein. Bestehende USP Konten können weiterverwendet werden. Sie müssen nur die OÖ-spezifischen Rechte hinzufügen. Jedes Bundesland benötigt jedoch ein eigenes ZEUS Benutzerkonto, mit eigenem Passwort.

 

Ausblick

Die Datenbank wird vom Land OÖ weiterentwickelt. Geplant sind:

  • Zugang für weitere Nutzergruppen: Gebäudeverwaltungen, Banken, Portfoliomanager
  • Renovierungspass: Ein freiwilliges Instrument für die schrittweise Sanierung von Bestandsgebäuden
  • OIB-Richtlinie 2025: Anpassung der baurechtlichen Prüfroutinen
  • Mehrere Objekte: Verbesserte Registrierung für Gebäude mit mehreren Stiegenhäusern

Nächste Schritte

  1. USP-Konten einrichten – einmalig, dauert ca. 15-20 Minuten → Anleitung: USP-Konten einrichten
  2. Ersten Energieausweis registrieren – direkt aus GEQ → Anleitung: Energieausweis registrieren

Bei Fragen zur Datenbank hilft die FAQ-Seite des Landes OÖ unter www.ooe.gv.at/energieausweisdatenbank.

Stand: Dezember 2025 Quellen: Webinar der Inbetriebnahme der OÖ Energieausweis-Datenbank mit Dr. Marlene Haderer, DI Robert Kernöcker und DI Christoph Harreither; EU-Richtlinie 2024/1275 (EPBD); § 36b OÖ Bautechnikgesetz 2013 (https://www.wko.at/ooe/gewerbe-handwerk/bau/webinar-ooe-energieausweisdatenbank) https://www.youtube.com/watch?v=979-dwOFbBQ

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